KTS - Krankentransportschein
Fahrtkostenübernahme durch die Krankenkasse
Als Rollstuhlfahrer haben Sie immer Anspruch auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal „aG“. Verfügen Sie bereits über diesen Ausweis, so können Sie sich von Ihrem Arzt die Verordnung einer Krankenbeförderung ausstellen lassen, wenn ein Arztbesuch ansteht. Die Fahrten sind dann für Sie kostenfrei. Wir rechnen die Fahrten für Sie mit den dementsprechenden Krankenkassen ab.
Wertgutscheine des Rhein-Sieg-Kreises
Seit Januar 2008 übernimmt der Rhein-Sieg-Kreis begrenzt die Fahrtkosten für Menschen mit Behinderung.
Diese sogenannten Wertgutscheine haben einen Wert von € 5,00 oder € 10,00. Gehandhabt werden Sie wie Bargeld. Am Ende einer Fahrt wird der Wertschein unter Angabe des Datums, der Fahrstrecke und des Fahrpreises unterschrieben an den Fahrer abgegeben.
Kennzeichen: 46 20431
Bis 7 km = 21,60 €
Ab 8. km jeder weitere angefangene besetzt km 1,50 €
* Der Rollstuhltarif gilt im Umkreis von 15 km, darüber hinaus tritt der KTS Tarif in Kraft.